iGZ widerspricht Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft
(iGZ) widerspricht der heute veröffentlichten
gemeinsamen Erklärung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDA, BDI,
DIHK und ZDH, in der diese sich gegen die beabsichtigte Änderung und
Erweiterung des Entsendegesetzes wenden. Aus einem Gesetzentwurf des
Bundesarbeitsministeriums war heute bekannt geworden, dass die Bundesregierung
beabsichtige, das Arbeitnehmerentsendegesetz nun zügig auf weitere Branchen
auszuweiten. Der Arbeitgeberverband, dem bundesweit rund 1 200 kleinere und
mittelständische Betriebe angehören, bekräftigte noch einmal seine Forderung
nach einer Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz und der
Festlegung eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns.
„Mit der zu erwartenden vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit droht auch unserer
Branche ein massives Sozial- und Lohndumping“, so Stolz. „Dem müssen wir
rechtzeitig Einhalt gebieten.“ Zwar halte auch der iGZ die volle
Arbeitnehmerfreizügigkeit in Zeiten des gravierenden Fachkräftemangels für
dringend erforderlich, „dies aber nur zu den Bedingungen der deutschen
Sozialstandards“, so Stolz. Schon jetzt sei seine Branche der Dumpingkonkurrenz
durch inländische Anbieter ausgesetzt, die auf Grundlage von Haustarifverträgen
mit den so genannten christlichen Gewerkschaften ihren Mitarbeitern teilweise
Stundenlöhne unter fünf Euro zahlen. „Es kann nicht sein, dass der mit
Zeitarbeit verbundene notwendige Flexibilitätsgewinn auf Kosten der
Zeitarbeitnehmer geht“, so Stolz weiter. Wie der Bundesverband Zeitarbeit (BZA)
plädiere der iGZ deshalb für eine tarifliche Mindestlohnschranke. Ein
entsprechender Tarifvertrag zwischen den beiden großen Zeitarbeitgeberverbänden
und den DGB-Gewerkschaften, die zusammen fast zwei Drittel der
Zeitarbeitsbeschäftigten repräsentieren, liegt bereits vor. Dieser sieht einen
Mindestlohn von 7, 31 Euro (West) und 6, 36 Euro (Ost) vor. „Die gemeinsame
Initiative der beiden Verbände zeigt, dass kleine, mittlere und große
Personaldienstleister in dieser Frage gemeinsam an einem Strang ziehen“, so
Stolz weiter.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) widerspricht der
heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Spitzenverbände der deutschen
Wirtschaft BDA, BDI, DIHK und ZDH, in der diese sich gegen die beabsichtigte
Änderung und Erweiterung des Entsendegesetzes wenden. „Mit der zu erwartenden
vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit droht auch unserer Branche ein massives
Sozial- und Lohndumping“, so Stolz. „Dem müssen wir rechtzeitig Einhalt
gebieten.“ Zwar halte auch der iGZ die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in
Zeiten des gravierenden Fachkräftemangels für dringend erforderlich, „dies aber
nur zu den Bedingungen der deutschen Sozialstandards“, so der
iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz. Schon jetzt sei seine Branche der
Dumpingkonkurrenz durch inländische Anbieter ausgesetzt, die auf Grundlage von
Haustarifverträgen mit den sogenannten christlichen Gewerkschaften ihren
Mitarbeitern teilweise Stundenlöhne unter fünf Euro zahlen. „Es kann nicht
sein, dass der mit Zeitarbeit verbundene notwendige Flexibilitätsgewinn auf
Kosten der Zeitarbeitnehmer geht“, so Stolz weiter.

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